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Fallen Steuern an, wenn ich mein Grundstück verkaufe?

Wer ist beim Kauf eines Hauses oder Grundstücks steuerpflichtig?

Seit 2012 zahlt bei einem Kauf eines Hauses oder Grundstückes nicht nur der Käufer Grunderwerbsteuer, sondern es wird auch jeder Verkäufer steuerpflichtig. Der Steuersatz beträgt 30 Prozent vom Veräußerungsgewinn. Die Berechnung des Gewinns kann konkret oder für „Altgrundstücke“ (= Grundstücke die vor dem 1. April 2002 erworben wurden) pauschal mit 4,2 % vom Kaufpreis berechnet werden. Im Fall von Umwidmungen in Bauland nach 1988, wird der Veräußerungserlös mit pauschal 18 % besteuert.
Befreiungen gibt es etwa für Häuser und Eigentumswohnungen, die als Hauptwohnsitz gedient haben und für selbst hergestellte Gebäude.
TIPP
Das Steuerrecht ist im Detail sehr komplex. Der Notar kann durch sein Know-how helfen, unliebsame Überraschungen zu vermeiden!

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