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Vorsorge – Recht – Sicherheit

Vorsorge ist wichtig, das wird niemand bestreiten.

Vorsorge-Untersuchungen beim Arzt sind selbstverständlich. Versicherungen schließen wir alle ab. An ein Testament denken einige, aber kaum jemand denkt daran, für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die sie/ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn sie/er die Geschäfts- oder Äußerungsfähigkeit verliert.

Das kann einerseits die Vertretung in Vermögensangelegenheiten sein, andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen betreffen.

Die Vorsorgevollmacht und deren Wirksamkeit werden im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert. Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht braucht und darf kein Sachwalter vom Gericht bestellt werden.

TIPP
Informieren Sie sich rechtzeitig, wie Sie vorsorgen können und wie Sie sicherstellen können, dass ihr Wille zählt!
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