Dr. Wiltrud Maria Frei
Öffentliche Notarin
Kraft des öffentlichen Amtes sind Notare berufen:
- öffentliche Urkunden in Form des Notariatsaktes zu errichten
- die Echtheit von Unterschriften zu beglaubigen
- Haupt- und Generalversammlungen zu beurkunden
- Verträge und Erklärungen mit besonderer Beweiskraft auszustatten
- im Auftrag des Gerichts Verlassenschaften abzuwickeln
- Einsicht im Grundbuch und Firmenbuch zu gewährleisten
- Zeichnungsberechtigungen auszustellen
Als Notarin bin ich verpflichtet, keine Vertragspartei einseitig bevorzugt zu behandeln, sondern vielmehr beide Seiten zu einem gerechten Interessensausgleich in der Vertragsgestaltung anzuleiten. Dadurch kann ein hoher Grad an Ausgewogenheit und Stabilität erreicht werden.
Meine MitarbeiterInnen und ich sind zu absoluter Diskretion und Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Nur in Absprache und mit der ausdrücklichen Zustimmung aller Beteiligten dürfen Informationen an Dritte weitergegeben werden.
In Ausübung meines Amtes unterliege ich besonderer Kontrolle und strikten disziplinarrechtlichen Regeln. Bestätigungen in notariellen öffentlichen Urkunden haben daher besondere Beweiskraft.
Dr. Wiltrud Maria Frei
Jahrgang 1971, geborene Priglinger
- 1995 - 2000 Studium der Rechtswissenschaften in Wien
- seit 2001 im Notariat tätig
- 2002 Dissertation bei Univ.-Prof. Dr. Heinz Barta, Universität Innsbruck zum Thema "Erwerberschutz im Bauträgervertragsgesetz"
- 2005 Notariatsprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg
- 2006 Rechtsanwaltsprüfung mit sehr gutem Erfolg
- 2011 bis 2016 Kammermitglied als Kandidatenvertreterin in der Notariatskammer für Oberösterreich
- seit Oktober 2016 Notarin in Grieskirchen