Vorsorge & Sicherheit
Vorsorge ist wichtig, das wird niemand bestreiten. Vorsorge-Untersuchungen beim Arzt sind selbstverständlich. Versicherungen schließen wir alle ab. An ein Testament denken auch einige, aber kaum jemand denkt daran, dass auch der digitale Nachlass geregelt gehört. Auch für den Fall des Scheiterns der Beziehung oder für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit treffen die wenigsten Vorsorgemaßnahmen
Als Ihre Notarin nehme ich mir Zeit für ein kostenloses Erstgespräch, um Ihre persönliche Situation und den allfälligen Vorsorgebedarf – vom Ehevertrag, der Patientenverfügung bis hin zur Regelung des Nachlasses – zu erörtern.
Eherechtliche, partnerschaftliche Vereinbarungen
Wo es um das Zusammenleben von Menschen geht, gibt es keine Garantien. In einer notariellen Vereinbarung können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten die Scheidungsfolgen im Vorhinein angemessen geregelt werden. Als Ihre Notarin bin ich um harmonische Lösungen im Interesse und zur Zufriedenheit aller Beteiligten bemüht.
Patienten-Verfügung
In einer Patientenverfügung wird schriftlich festgehalten, welche medizinischen Maßnahmen im Falle von Unfällen oder Krankheiten nicht getroffen werden dürfen. Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wurde, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister eingetragen werden. Über eine Kooperation mit dem Roten Kreuz ist diese rund um die Uhr für Krankenhäuser und Ärzte abrufbar.
Vorsorge-Vollmacht
Früher bedeutete Ihre Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit Entmündigung beziehungsweise die Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht. Sie können jedoch – solange Sie geistig dazu in der Lage sind – in einer Vorsorgevollmacht bestimmen, wer für Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten übernimmt. Ein fremder Sachwalter darf bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht nicht mehr vom Gericht bestellt werden.
Das spart Gerichtsgebühren und Zeit ! Sie bestimmen selbst, wer die Person Ihres Vertrauens ist, wann die Vollmacht in Kraft tritt und welche Bereiche von der Vorsorgevollmacht umfasst sind. Es können Regelungen für die Vermögensverwaltung (Haus, Wohnung, Bankguthaben), für die Vertretung vor Behörden und Ämtern und auch für den medizinischen Bereich getroffen werden.
Jede Vorsorgevollmacht wird im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) der Österreichischen Notariatskammer registriert. Für die Abfrage des Bestehens einer Vorsorge besteht eine Kooperation mit dem Roten Kreuz.
Beglaubigungen & Beurkundungen
In vielen Bereichen des Lebens reicht zum Glück ein fester Handschlag, in manchen sieht das Gesetz Formvorschriften vor.
Die Beglaubigung ist die amtliche Bescheinigung, dass eine Unterschrift von der richtigen Person geleistet wurde. So z.B. für die Eintragung eines Kaufvertrages im Grundbuch die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien erforderlich.
Von der Beglaubigung unterscheidet sich die Beurkundung, dadurch, dass nicht nur der Unterschriftsvorgang, sondern auch der protokollierte Inhalt so stattgefunden haben.
Noch strenger sind die formellen Richtlinien hinsichtlich der Identitätsprüfung, sowie der rechtlichen Prüfung des Inhaltes bei einem Notariatsakt. Überdies müssen alle Parteien bei der Unterfertigung gleichzeitig anwesend sein.
Bei der Vidimierung bestätigt der Notar, dass eine Abschrift/Kopie mit der Originalurkunde übereinstimmt.
Als Ihre Notarin verfasse ich für Sie:
-
Notariatsakte
-
Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
-
Protokolle von tatsächlichen Vorgängen (unter anderem auch Haupt- und Generalversammlungen)
-
Beurkundungen von Verlosungen
-
beglaubigte Abschriften von Urkunden
Urkundenarchiv
Alle vom Notar errichteten notariellen Urkunden werden seit 1.1.2000 im elektronischen Urkundenarchiv cyberDOC gespeichert. Die Vorteile dieser High-Tech-Dienstleistung ist die dauerhafte Archivierung, schneller Zugriff und Sicherheit.
Treuhandschaft, Treuhandregister
Im Rahmen der Abwicklung des Kaufes einer Immobilie gehört zu den verantwortungsvollsten Aufgaben die Verwahrung fremder Vermögenswerte als Treuhänder. Der umsichtige Umgang mit Treuhandgeldern durch den Notar trägt zum Schutz der Vertragsparteien vor Nachteilen und existenzbedrohenden Vermögensverlusten bei. Jede notarielle Treuhandschaft wird über die Notartreuhandbank abgewickelt und im Treuhandregister des österreichischen Notariates registriert, wodurch voller Versicherungsschutz gegeben ist.
Letztwillige Anordnungen
Neben der Regelung Ihres Nachlassvermögens in einer letztwilligen Anordnung und Registrierung derselben im Zentralen Testamentsregister der Notare können Sie mit der Hinterlegung Ihrer digitalen Zugänge und Codes beim Notar festlegen, wie mit Online-Konten und weiteren Daten im Internet nach dem Tod umgegangen werden soll (Regelung des digitalen Nachlasses).