Unternehmen
Als Ihre Notarin berate ich Sie vom ersten Moment an, d.h. von der Gründung, Hinzunahme weiterer Gesellschafter, Gründung von Zweigniederlassungen, allfälliger Sitzverlegung bis hin zur Unternehmensvorsorge. Ich bin für Sie da, damit Sie Ihre Ideen wachsen lassen können.
Je nach Größe und Anforderung gibt es die unterschiedlichen Gesellschaftsmodelle, zu denen ich Sie eingehend berate, um mit Ihnen die optimale Rechtsform für Ihre Geschäftsidee zu finden.
Die österreichischen Notare haben unter anderem ein spezielles Dienstleistungspaket rund um die Unternehmensvorsorge entwickelt, zu dem ich Sie gerne berate, damit Sie in Zukunft sicher agieren können.
Rechtsformwahl & Gründung
Nach Wahl der für Sie optimalen Rechtsform kümmere ich mich im Rahmen der Gründung und rechtlichen Begleitung von Personen- oder Kapitalgesellschaften nicht nur um die Beglaubigung Ihrer Unterschriften, sondern bereite den Gesellschaftsvertrag und alle notwendigen Gesellschafterbeschlüsse vor.
Darüber hinaus veranlasse ich die erforderlichen Meldungen an das zuständige Finanzamt, die fristgerechte Bezahlung von Gebühren und sorge zudem beim zuständigen Firmenbuchgericht für die entsprechenden Eintragungen im Firmenbuch.
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH ist nur gültig, wenn er in Form einer notariellen Urkunde (= eines Notariatsaktes) errichtet wird.
Wichtige Beschlüsse in einer Generalversammlung einer GmbH oder von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft bedürfen der Beurkundung durch den Notar.
Firmenbuch
Das Firmenbuch ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis all jener Einzelunternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, sowie jener Kapitalgesellschaften (GesmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG) und Genossenschaften, die in Österreich ihren Geschäftssitz haben. Weiters sind alle inländischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften in das Firmenbuch einzutragen.
Aus einem Firmenbuchauszug sind u.a. die für Geschäftspartner wichtigen Angaben ersichtlich: die Firma, Sitz und Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen, Name und Geburtsdatum des Einzelunternehmers, der Gesellschafter, des Geschäftsführers und der Prokuristen, ob sich das Unternehmen, die Gesellschaft oder Genossenschaft in Insolvenz befindet etc.
Auch vor dem Kauf oder der Beteiligung an einer Firma sollte man einen gründlichen Blick in den Firmenbuchauszug werfen. In meiner Eigenschaft als Gerichtskommissärin kann ich Einsicht in das Firmenbuch gewähren, Auszüge herstellen und auch beglaubigen.
Unternehmens-Vorsorge
Im Rahmen der Unternehmensvorsorge berate ich Sie gerne bei allen Fragen, die mit der rechtlichen Vorsorge für die Zukunft Ihres Unternehmens zusammenhängen.
Neben einer Vorsorgevollmacht für den Geschäftsführer und natürlich einem Testament, können Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge mit Ehegatten und Kindern, die das Unternehmen nicht weiterführen werden, sinnvoll sein.
Bei der Unternehmensübergabe werden notarielle Abtretungs- und Schenkungsverträge mit den Übernehmern notwendig sein.
Umgründungen
Es gibt viele Gründe, warum die Rechtsform eines Unternehmens geändert werden soll, beispielsweise steuerliche Aspekte, die Aufnahme eines Partners oder die Weitergabe des Unternehmens.
> Jede Umgründung sollte gründlich überlegt und rechtzeitig vorbereitet werden. Der Notar errichtet in Abstimmung mit dem Steuerberater die erforderlichen Urkunden und führt auch die Änderungen im Firmenbuch bzw. Grundbuch durch.
Maßnahmen nach dem Umgründungssteuergesetz sind zB Einbringungsverträge, Sacheinlageverträge, Zusammenschlussverträge, Spaltungen, Realteilungen, Verschmelzungen.
weitere notarielle Tätigkeit für Ihr Unternehmen
Firmenbucheingaben bei Geschäftsführeränderung, Eintragung von Prokuristen
Unternehmensübergabe
General- und Hauptversammlungen
Mergers and Acquisitions
Stiftungsrecht
Vertragsrecht
Liegenschaftsrecht
Bau- und Bauträgerrecht
Treuhandschaften
Vollstreckbarer Notariatsakt
Beglaubigung und Beurkundung
Einsicht in Grundbuch und Firmenbuch